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Flak - Kampfabzeichen der Flak-Artillerie

Abzeichen im Dritten Reich

Flak - Kampfabzeichen wurde von der der Flak-Artillerie verliehen. Es wurde auch kurz Flak-Kampfabzeichen genannt und 1941 von Hermann Göring, dem Oberbefehlshaber der Luftwaffe, eingeführt. Gemäß der Bezeichnung sollten Erfolge im Rahmen der Flugabwehr gewürdigt werden. Zu erkennen ist ein 8,8-Geschütz. Umgeben von einem Eichenlaubkranz zeigt es oberhalb einen nach rechts fliegenden Adler, der in seinen Fängen ein Hakenkreuz trägt. Das Kanonenrohr überragt den Rand des Kranzes. Verantwortlich für den Entwurf zeichnet sich der Grafiker Wilhelm Ernst Peekhaus. Hergestellt wurde es ab 1941 von der Firma C. E. Juncker in Berlin. Als Material wurde versilbertes Buntmetall verwendet. Der Adler wurde separat geprägt und nachträglich angesetzt. Auf der Rückseite befindet sich eine senkrechte Anstecknadel.

Das Abzeichen erhielt, wer:

  • an fünf Abschüssen feindlicher Flugzeuge beteiligt war
  • an drei verschiedenen Kampfhandlungen gegen Ziele an Land oder auf See beteiligt war
  • als Batterieführer einen Einsatz erfolgreich geführt hatte und die Hälfte der Einheitenebenfalls ausgezeichnet wurde

Das Tragen bzw. Führen dieses Ordens mit nationalsozialistischen Emblemen ist nach dem Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 26. Juli 1957 unzulässig.

Schlagworte: Kampfabzeichen der Flak-Artillerie – Drittes Reich – Zweiter Weltkrieg – Flak – Flugabwehr

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