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Polizei-Dienstauszeichnung aus dem Dritten Reich

Anerkennung für Polizeivollzugsbeamte aus dem Jahr 1938

Bei der Polizei-Dienstauszeichnung handelt es sich um eine Anerkennung für Polizeivollzugsbeamte im Dritten Reich: Diese Auszeichnung aus dem Jahr 1938 wurde an alle Polizeivollzugsbeamten vergeben, die eine mindestens achtjährige Dienstzeit in der Polizei vorzuweisen hatten. Es wurden drei Stufen gebildet, die sich wie folgt unterscheiden:

1. Stufe: für achtjährige Dienstzeit
2. Stufe: für 18-jährige Dienstzeit
3. Stufe: für 25-jährige Dienstzeit

Die Dienstauszeichnung der Polizei, 2. Stufe für 18 Jahre ist versilbert, auf der Vorderseite befindet sich der Hoheitsadler mit gespreizten Flügeln. Der Kopf zeigt nach links, während der Adler auf einem Eichenlaubkranz sitzt. Die Eichenlaubblätter bilden ein Oval und sind an der Spitze gebunden. Sie verlaufen hinter dem Adler. Unterhalb des Adlers liegt das Parteiemblem der NSDAP. Oben befindet sich für das entsprechende Band eine angelötete Öse mit Bandring. Rückseitig liegt das ovale Schild mit glattem Untergrund sowie erhöhtem Rand. Darin liegt die fünfzeilige Schrift „FÜR / TREUE / DIENSTE / IN DER / POLIZEI“.

Der Orden wurde zwischen den Jahren 1938 und 1945 auf Initiative von Adolf Hitler gestiftet und verliehen. Das Gewicht liegt bei 23,5 g. Das Führen bzw. Tragen dieses Ordens mit nationalsozialistischen Emblemen ist nach dem Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 26. Juli 1957 unzulässig.

Schlagworte: Dienstauszeichnung der Polizei – Drittes Reich – Dienstzeit - Dienstauszeichnung

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