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Abzeichen kennzeichnet Zugehörigkeit

Emblem als Kennung, Schmuck oder Rang

Abzeichen - hierbei handelt es sich um ein Emblem (alternativer Begriff), das die Zugehörigkeit zu etwas kennzeichnet. Es wird in der Regel an der Kleidung angebracht und es kann sich dabei um Aufnäher, Anstecknadeln, Schulterklappen, Schilde etc. handeln. Ein Abzeichen ist nicht mit dem Orden zu verwechseln. Zwar ist jeder Orden ein Abzeichen, aber nicht jedes Abzeichen ist ein Orden. Abzeichen - Kennung der Zugehörigkeit: Orden werden oder wurden bis auf wenige Ausnahmen nur von staatlichen Stellen vergeben und sollen treue Dienste, vorbildliches Verhalten oder besondere Loyalität auszeichnen. Sie besitzen meist mehrere Ordensstufen, teilweise eine eigene Stiftungsverordnung oder ähnliche Regularien und können auch mit einer finanziellen Apanage verbunden sein (siehe auch „Orden“). Abzeichen hingegen besitzen meist nur eine Klasse, können jedoch in verschiedenen Ausfertigungen in Umlauf gebracht worden sein. Sie zeigen vielmehr die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gemeinschaft, den Rang einer bediensteten Person oder dienen schlicht zur Zierde als Schmuckstück. Dienen Abzeichen zur Kennzeichnung gegenwärtiger staatlicher Funktionen und Berufe, sind sie in der Regel gesetzlich geschützt. Wer diese unautorisiert benutzt, kann in Deutschland dann wegen des Missbrauchs von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen belangt werden. Zudem ist das Tragen bzw. Führen nationalsozialistischer Abzeichen nach dem Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 26. Juli 1957 unzulässig.

Schlagworte: Abzeichen – Auszeichnung – Emblem – sammeln – geschützt

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