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Roter Adlerorden - Träger durften sich als „Ritter“ bezeichnen

Malteserkreuz ziert den Adlerorden

Roter Adlerorden - Am 17. November 1705 gründete der Erbprinz Georg Wilhelm von Brandenburg-Bayreuth einen höfischen Ritterorden mit der Bezeichnung „Orden der Aufrichtigkeit“ und stiftete den Roter Adler Orden. Ab 1792 verlieh ihn der König von Preußen. Die Träger durften sich offiziell als „Ritter“ bezeichnen. Wie viele andere Orden auch wurde er nach dem Fall der Monarchie 1918 nicht mehr verliehen.

Der Rote Adlerorden wurde in folgenden Ordensklassen verliehen:

  • Großkreuz
  • I. Klasse
  • II. Klasse
  • III. Klasse
  • IV. Klasse

Adlerorden - auch roter Adlerorden - verlieh die Ritterehre: Zentrales Motiv ist das Malteserkreuz. Die Ordensklassen wurden mit zahlreichen Ergänzungsmerkmalen kombiniert. So etwa das Kreuz 2. Klasse mit Eichenlaub und der Jubiläumszahl „50“ für 50-jähriges Dienstjubiläum. Das Jubiläumsschild mit der Zahl 50 findet sich dort auf der Oberseite. 1810 wurde durch König Friedrich Wilhelm III. u. a. das Eichenlaub für die I. und II. Klasse des Ordens gestiftet. Es befindet sich oberhalb des Bandrings. Die Ordensstufen unterlagen zahlreichen Ergänzungen und Anpassungen, bis hin zur Farbe des charakteristischen und namensgebenden königlichen Adlers in der Mitte.

Schlagworte: Roter Adlerorden – Preußen – Kreuz 2. Klasse – Eichenlaub – Jubiläumszahl 50 – Georg Wilhelm von Brandenburg-Bayreuth

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