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Beobachterabzeichen - Auszeichnung im Zweiten Weltkrieg

Ehrung für Luftwaffenangehörige im Dritten Reich

Beobachterabzeichen - Auszeichnung im Zweiten Weltkrieg: Diese Auszeichnung wurde am 19. Januar 1935 von Hermann Göring, dem Oberbefehlshaber der Luftwaffe, gestiftet. Verliehen wurde der Orden nach zwei Monaten, wenn aktive Soldaten eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Beobachter vorwiesen. Auch, wer zum Luftwaffenpersonal gehörte und bereits fünf Feindflüge durchgeführt hatte, kam dafür in Betracht. Verwundungen konnten den Zeitraum noch einmal verkürzen. Grundsätzlich war eine Verleihung auch für Angehörige anderer Truppenteile möglich, wenn diese Bedingungen erfüllt waren.

Die Vorderseite zeigt einen Kranz, der unten gebunden ist. Auf der linken Seite besteht er aus Lorbeerlaub und rechts aus Eichenlaub. Der geschwärzte Reichsadler zeigt bzw. gleitet nach rechts. In seinen Fängen liegt das Parteiemblem der NSDAP. Die Flügel reichen über den Rand des Kranzes hinaus und überlagern ihn zudem. Rückseitig findet sich die auf dem Adler eingestanzte zweizeilige Herstellerbezeichnung „P. MAYBAUER / BERLIN“. Das Beobachterabzeichen wurde bis 1945 verliehen. Als Material kommt versilbertes, teils geschwärztes Zink zum Einsatz. Das Gewicht liegt bei 28,3 g. Das Führen bzw. Tragen dieses Ordens mit nationalsozialistischen Emblemen ist nach dem Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 26. Juli 1957 unzulässig.

Schlagworte: Beobachterabzeichen - Luftwaffe – Abzeichen – Drittes Reich – Kranz – Adler

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