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Fliegerschützenabzeichen für Angehörige der Luftwaffe

Auszeichnung aus dem Dritten Reich

Das Fliegerschützenabzeichen - Diese Auszeichnung aus dem Dritten Reich wurde am 19.01.1935 von Hermann Göring gestiftet. Empfangsberechtigt waren alle Angehörigen der Luftwaffe, meist Bordfunker, Bordmechaniker und Bordschützen. Diese mussten einen gültigen Luftwaffenschein sowie eine Bordschützenausbildung vorweisen, frühestens war die Verleihung jedoch nach einem Jahr Grundausbildung möglich. Bei Verwundung oder zehn Feindflügen war eine Verleihung auch ohne die Erfüllung dieser formalen Kriterien möglich. Im Verlauf des Krieges wurden die Bedingungen teils herabgesetzt (dann bereits nach 2 Monaten Grundausbildung, 5 Feindflügen oder Verwundung auf einem Feindflug). Zentrales Motiv ist ein ovaler Kranz, bestehend aus Lorbeerblättern auf der rechten und Eichenblättern auf der linken Seiten. Fliegerschützenabzeichen wurde im Zweiten Weltkrieg verliehen: Als Material zur Herstellung wurde entweder versilbertes Zink, Neusilber, Buntmetall oder Aluminium verwendet. In der Mitte wird ein stürzender Adler gezeigt, entweder mit ohne oder Blitzbündel. Letzteres ist dann entsprechend das Fliegerschützenabzeichen mit Blitzbündel (z. B. in Buntmetall oder versilbert). Jenes Abzeichen ohne Blitzbündel wurde 1941 für Mechaniker und Bordschützen eingeführt. Teils ist der Kranz auch vergoldet. Getragen wurde es als Steckabzeichen auf der linken Brustseite. Zum Ende des Krieges wurde das Abzeichen auch mit schwarzem Kranz bei gleichzeitig fehlendem Blitzbündel für Flugpersonal ohne Ausbildung aber mit 10 absolvierten Feindflügen verliehen. Führen bzw. Tragen dieses Ordens mit nationalsozialistischen Emblemen ist nach dem Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 26. Juli 1957 unzulässig.

Schlagworte: Fliegerschützen-Abzeichen – Blitzbündel – Buntmetall – Piloten – Mechaniker – Schützen – Feindflug – Drittes Reich – Zweiter Weltkrieg

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