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Verleihungsurkunde als Begleitdokument zum Orden

Dokumentation der Ordensgültigkeit

Eine Verleihungsurkunde wird zusammen mit einem Orden als Begleitdokument verliehen. Dabei handelt es sich um ein offizielles Dokument, das dem Auszuzeichnenden die Gültigkeit und Rechtmäßigkeit der Verleihung bescheinigt. Sie sind ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal von Repliken und Plagiaten. Nach dem Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 26. Juli 1957 kann, falls die Verleihungsurkunde verloren gegangen ist, eine Zweitausfertigung für Ehrenzeichen von vor dem 8.
Mai 1945 erstellt werden. Ist dies aufgrund fehlender Unterlagen nicht möglich, ist auch die Ausfertigung eines Ersatzzeugnisses möglich, wenn glaubhaft die Verleihung nachgewiesen werden kann. Dabei ist eine solche Ersatzurkunde im Rechtsverkehr als gleichwertig anzusehen. Die Urkunden können in verschiedenen Formen ausgegeben werden, z.B. einzeln oder als Doppelblatt. Als Faustregel gilt, die Verleihungsurkunde immer aufzubewahren und bei Verkauf
stets mit anzubieten. Dies ist ein wichtiger Baustein bei der Überprüfung der Umstände der Verleihung des Ordens und letztlich dann auch des Wertes. Besonderes Augenmerk sollte auf Unterschrift, Stempel sowie Datumsangaben gelegt werden.

Schlagworte: Verleihungsurkunde – Orden – Auszeichnung – Dokument – Replik – Wert – Bestimmung – Gültigkeit

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